Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten
- Sitzend-Transporte (zum Krankenhaus, Facharzt oder Therapiemaßnahmen)
- Dialysefahrten
- Fahrten zur Strahlentherapie oder Chemotherapie
- Reha- und Kurfahrten
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Krankenhausentlassung - Heimfahrt nach OP oder Reha
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus erhalten und den Weg zur Klinik (z.B. in Lüneburg) weder im eigenen Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können oder möchten, wird Ihr Arzt Ihnen einen Transportschein ausstellen.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem Termin und informieren uns, dass ein Transportschein für eine Kostenübernahme vorliegt.
Wir holen Sie dann pünktlich ab und bringen Sie in die Klinik. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bringen wir Sie mit Ihrem Gepäck sicher und bequem wieder nach Hause. Auch dafür wird natürlich wieder ein Transportschein benötigt, den Sie unmittelbar vor Ihrer Entlassung direkt auf Station von Ihren behandelnden Ärzten erhalten können.
Gut zu wissen
Ob zur nächsten Praxis um die Ecke oder zu Fachkliniken in Hamburg, Hannover und darüber hinaus:
Wir fahren nicht nur im regionalen Umfeld, sondern bringen Sie auch sicher und komfortabel auf längeren Strecken zu allen medizinischen Terminen. Unsere geschulten Fahrerinnen und Fahrer nehmen sich Zeit für Ihre Bedürfnisse, unterstützen Sie beim Ein- und Ausstieg und sorgen dafür, dass Sie pünktlich und entspannt ankommen.
Unser Tipp
Fragen Sie Ihren Arzt auch nach einem Transportschein, wenn Sie zur Kontrolle oder Weiterbehandlung erneut ins Krankenhaus müssen.
Zusammengefasst
Mit Transportschein: Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab (Eigenanteil erforderlich, es sei denn, eine Zuzahlungsbefreiung liegt vor).
Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten (mind. 5 €, max. 10 €).
Zuzahlungsbefreiung: Bei gültigem Befreiungsausweis oder Fahrten über die Berufsgenossenschaft entfällt der Eigenanteil.
Privatversicherte: Direkte Abrechnung nicht möglich – Quittung zur Erstattung bei der Versicherung.
Sichere Fahrten zur Dialyse und Chemotherapie
Transportschein kann für die gesamte Behandlungsdauer ausgestellt werden
Kostenübernahme durch Krankenkasse mit zusätzlicher Genehmigung bei Serienbehandlungen
Unterstützung bei Fragen zur Kostenübernahme durch unsere Erfahrung und Kontakte zu Krankenkassen
Ambulante Fahrten, Reha- und Kurtransporte
Fahrten zu Physiotherapie, Facharztterminen, Reha- und Kurkliniken
Transportschein und Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich
Anspruch auf Kostenübernahme für Schwerbehinderte (Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“) und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung
Beratung und Unterstützung durch unser Team bei Fragen zur Kostenübernahme
Rollstuhltransporte
Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen, oder möchten während der Fahrt in ihrem Rollstuhl sitzen bleiben? Mit unseren Fahrzeugen eine Selbstverständlichkeit. Denn wir halten für Sie moderne, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, u.a. ausgestattet mit speziellen Gurten, bereit.
Sie reisen lieber zu zweit oder gar zu dritt als allein? Begleitpersonen, ob mit oder ohne Rollstuhl, sind uns herzlich willkommen. Hilfeleistung durch unser laufend geschultes Personal versteht sich von selbst.
Auch wenn Sie einmal nur kurzfristig einen Rollstuhl benötigen, um zum Wagen zu kommen, haben wir die Lösung:
Wir stellen Ihnen einen Rollstuhl zur Beförderung zur Verfügung.
FAQ – Häufige Fragen zu Krankenfahrten und Kosten
Wer übernimmt die Kosten für meine Krankenfahrt?
Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn ein gültiger Transportschein vorliegt. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Ja, gesetzlich Versicherte müssen einen Eigenanteil zahlen:
Mindestens 5 € pro Fahrt
Maximal 10 € pro Fahrt
10 % der Fahrtkosten, wenn der Betrag zwischen 50 € und 100 € liegt
Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
Sie zahlen keinen Eigenanteil, wenn:
Sie eine Zuzahlungsbefreiung nach § 61 SGB V haben (Befreiungsausweis erforderlich)
Die Fahrt über die Berufsgenossenschaft (z. B. nach einem Arbeitsunfall) abgerechnet wird
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Arzt stellt einen Transportschein aus
Bei regelmäßigen Behandlungen: Zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse einholen
Wir rechnen die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab – Sie zahlen nur den Eigenanteil
Was zahlen Privatpatienten?
Keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Sie zahlen den regulären Fahrpreis laut Taxameter
Quittung zur Rückerstattung bei der privaten Krankenversicherung möglich
Wie kann ich eine Krankenfahrt buchen?
Rufen Sie uns einfach an, um eine Krankenfahrt zu vereinbaren. Wir beraten Sie auch gerne zu den Kosten und helfen bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.