Krankenfahrten

Sicher und zuverlässig ans Ziel. Wir übernehmen Ihre Fahrt ins Krankenhaus oder zu einer Therapiemaßnahme (z.B. Dialyse, Strahlen – oder Chemotherapie).

Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus erhalten und den Weg zur Klinik (z.B. in Lüneburg) weder im eigenen Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können oder möchten, wird Ihr Arzt Ihnen einen Transportschein ausstellen.

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem Termin und informieren uns, dass ein Transportschein für eine Kostenübernahme vorliegt.

Wir holen Sie dann pünktlich ab und bringen Sie in die Klinik. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bringen wir Sie mit Ihrem Gepäck sicher und bequem wieder nach Hause. Auch dafür wird natürlich wieder ein Transportschein benötigt, den Sie unmittelbar vor Ihrer Entlassung direkt auf Station von Ihren behandelnden Ärzten erhalten können.

Gut zu wissen

Ob zur nächsten Praxis um die Ecke oder zu Fachkliniken in Hamburg, Hannover und darüber hinaus:
Wir fahren nicht nur im regionalen Umfeld, sondern bringen Sie auch sicher und komfortabel auf längeren Strecken zu allen medizinischen Terminen. Unsere geschulten Fahrerinnen und Fahrer nehmen sich Zeit für Ihre Bedürfnisse, unterstützen Sie beim Ein- und Ausstieg und sorgen dafür, dass Sie pünktlich und entspannt ankommen.

Unser Tipp

Fragen Sie Ihren Arzt auch nach einem Transportschein, wenn Sie zur Kontrolle oder Weiterbehandlung erneut ins Krankenhaus müssen.

Zusammengefasst

  • Mit Transportschein: Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab (Eigenanteil erforderlich, es sei denn, eine Zuzahlungsbefreiung liegt vor).

  • Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten (mind. 5 €, max. 10 €).

  • Zuzahlungsbefreiung: Bei gültigem Befreiungsausweis oder Fahrten über die Berufsgenossenschaft entfällt der Eigenanteil.

  • Privatversicherte: Direkte Abrechnung nicht möglich – Quittung zur Erstattung bei der Versicherung.

Sichere Fahrten zur Dialyse und Chemotherapie

  • Transportschein kann für die gesamte Behandlungsdauer ausgestellt werden

  • Kostenübernahme durch Krankenkasse mit zusätzlicher Genehmigung bei Serienbehandlungen

  • Unterstützung bei Fragen zur Kostenübernahme durch unsere Erfahrung und Kontakte zu Krankenkassen

Ambulante Fahrten, Reha- und Kurtransporte

  • Fahrten zu Physiotherapie, Facharztterminen, Reha- und Kurkliniken

  • Transportschein und Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich

  • Anspruch auf Kostenübernahme für Schwerbehinderte (Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“) und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitäts­einschränkung

  • Beratung und Unterstützung durch unser Team bei Fragen zur Kostenübernahme

Rollstuhltransporte

Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen, oder möchten während der Fahrt in ihrem Rollstuhl sitzen bleiben? Mit unseren Fahrzeugen eine Selbstverständlichkeit. Denn wir halten für Sie moderne, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, u.a. ausgestattet mit speziellen Gurten, bereit.

Sie reisen lieber zu zweit oder gar zu dritt als allein? Begleitpersonen, ob mit oder ohne Rollstuhl, sind uns herzlich willkommen. Hilfeleistung durch unser laufend geschultes Personal versteht sich von selbst.

Auch wenn Sie einmal nur kurzfristig einen Rollstuhl benötigen, um zum Wagen zu kommen, haben wir die Lösung:

Wir stellen Ihnen einen Rollstuhl zur Beförderung zur Verfügung.

FAQ – Häufige Fragen zu Krankenfahrten und Kosten

Wer übernimmt die Kosten für meine Krankenfahrt?

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn ein gültiger Transportschein vorliegt. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich.

Ja, gesetzlich Versicherte müssen einen Eigenanteil zahlen:

  • Mindestens 5 € pro Fahrt

  • Maximal 10 € pro Fahrt

  • 10 % der Fahrtkosten, wenn der Betrag zwischen 50 € und 100 € liegt

Sie zahlen keinen Eigenanteil, wenn:

  • Sie eine Zuzahlungsbefreiung nach § 61 SGB V haben (Befreiungsausweis erforderlich)

  • Die Fahrt über die Berufsgenossenschaft (z. B. nach einem Arbeitsunfall) abgerechnet wird

  • Arzt stellt einen Transportschein aus

  • Bei regelmäßigen Behandlungen: Zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse einholen

  • Wir rechnen die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab – Sie zahlen nur den Eigenanteil

  • Keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse

  • Sie zahlen den regulären Fahrpreis laut Taxameter

  • Quittung zur Rückerstattung bei der privaten Krankenversicherung möglich

Rufen Sie uns einfach an, um eine Krankenfahrt zu vereinbaren. Wir beraten Sie auch gerne zu den Kosten und helfen bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Wir sind immer für Sie da!

Nutzen Sie unseren bequemen Taxiservice auf Ihren Wegen zum Arzt / Krankenhaus und wieder zurück nach Hause, ganz bequem per Anruf ‒ sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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